Kennzeichenhalter?

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CM46
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Re: Kennzeichenhalter?

#21 

Beitrag von CM46 »

 Themenstarter

Bin auch der Meinung, dass die Reflektoren einen Sinn und ihre Berechtigung haben und man die nicht entfernen sollte.

Aber da braucht es keinen Admin um diesen Thread zu schließen, denn am Ende ist jeder für seine eigene Sicherheit verantwortlich und es ist eigentlich nicht relevant, ob der eine oder andere eine andere Ansicht zu dieser Thematik hat.

Hier sind doch nur Erwachsene unterwegs und keine Kleinkinder, denen man von außen zurufen muß: "Du Böser, das darfst du nicht!"

Ist halt meine Meinung, abet wie gesagt, jeder kann so denken, wie er will. Aber auf Ansage einen Thread sperren lassen halte ich für etwas überzogen.

LG
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dolor2531
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Re: Kennzeichenhalter?

#22 

Beitrag von dolor2531 »

Zu den Rückstrahlern gibt es auch Gesetze ;) :

Seitliche Rückstrahler
Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bereits zugelassene Maschinen haben Bestandsschutz, sodass eine Nachrüstung nicht notwendig ist.

https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/

Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

Inkraft seit 15. Juli 2013 mit Übergangsfrist von 60 Monaten (5 Jahren) ergibt ein verpflichtendes Datum 15. Juli 2018

5.13. FARBEN DER LEUCHTEN
...seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb, hinten gelb oder rot

6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER

6.12.1. Anzahl je Seite: Einer oder zwei.

6.12.2. Anbau: Keine besondere Vorschrift.

6.12.3. Anordnung

6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.

6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.

6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.

6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.

6.12.5. Ausrichtung Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 087:DE:PDF

Abbauen kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen wenn der TÜV bzw. die Polizei es genau nimmt. Bei einem Unfall wird der Gutachter der Versicherung sich auch freuen.
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CM46
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Re: Kennzeichenhalter?

#23 

Beitrag von CM46 »

 Themenstarter

Um ehrlich sein ist es mir zu mühsam zu recherchieren, wie es in Ö aussieht, wird aber zumindest ähnlich sein. Da ich nicht vorhabe zu diesem Thema auf meinem Roller was zu ändern, bzw hier irgendjemanden zu belehren, habe ich auch recht wenig Interesse an diesem Thema.

Mich interessieren optische bzw antriebsrelevante Optimierungsmöglichkeiten und der Erfahrungsaustausch dazu.

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dolor2531
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Re: Kennzeichenhalter?

#24 

Beitrag von dolor2531 »

Belehren wollte ich mit dem Beitrag über die Gesetzeslage auch niemanden, kann ja jeder machen wie er will.
Mir ging es eher drum aufzuzeigen das es geregelt ist, abgesägt ist es schnell und bei der Kontrolle ist dann das Gesicht lang wenn es teuer wird :D
Gelöschter User

Re: Kennzeichenhalter?

#25 

Beitrag von Gelöschter User »

dolor2531 hat geschrieben: Fr 3. Jun 2022, 08:56 Belehren wollte ich mit dem Beitrag über die Gesetzeslage auch niemanden, kann ja jeder machen wie er will.
Mir ging es eher drum aufzuzeigen das es geregelt ist, abgesägt ist es schnell und bei der Kontrolle ist dann das Gesicht lang wenn es teuer wird :D

Bei der Kontrolle eher nicht so teuer - aber möglicherweise nach einem Unfall, wenn es dem Gutachter der Versicherung auffällt. Die suchen ja nach jedem Strohhalm, um aus der Haftung raus zu kommen und nichts zahlen zu müssen.

Bei Kontrolle ist nur Ermahnung oder vielleicht 10-20€ fällig - wenn man denn einen freundlichen Polizisten erwischt. Hat der aber schlechten Tag, dann kommt an mit "Betriebserlaubnis erloschen" und lässt einen den Roller nach Hause schieben (bzw je nach Entfernung darf man sich natürlich auf eigene Kosten darum kümmern, dass abgeschleppt wird - und alles nur wegen so einer Kleinigkeit wie fehlende Reflektoren, fehlende Zulassung bei Zubehör von Drittanbietern, abgesägter Kennzeichenhalter o.ä.).
Gelöschter User

Re: Kennzeichenhalter?

#26 

Beitrag von Gelöschter User »

CM46 hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 20:13
...
Hier sind doch nur Erwachsene unterwegs und keine Kleinkinder, denen man von außen zurufen muß: "Du Böser, das darfst du nicht!"
Wage ich zu bezweifeln wenn sehe, was in letzter Zeit alles an "Dummen" Tuning-Sachen angefragt werden (andere Reifengröße, andere Bremshebel, das mit Kennzeichenhalter und Reflektoren usw.) 😉

Soweit ich weiß, kann man den A1 auch schon mit 15 Jahren machen und daher könnte auch ein Jungspund unter uns sein - aber generell hast Du wohl Recht: der überwiegende Teil hier im Forum ist wohl älteres Baujahr.
Ecki
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Re: Kennzeichenhalter?

#27 

Beitrag von Ecki »

Wie sieht es denn mit hochspritzenden Wasser von hinten aus?
Ich kenne das vom MBK Nitro. Da habe ich auch ganz cool eben das Schutzblech komplett entfernt und nur das Kennzeichen angeschraubt.
Nach der ersten Regenfahrt sah ich hinten aus wie sau, alles nach oben gespritzt. Also das Ding wieder dran und nur 15cm abgesägt, damit es etwas besser aussieht.

Die seitlichen Reflektoren müssen dran, da verstehen die Schergen kein Spass, wenn es denn auffällt.
Dann heisst es bezahlen, nachrüsten, bzw auf original zurück bauen und vorführen, oder sogar von TÜV/Dekra begutachten lassen, wenn es dem Büttel nicht passt. Dann natürlich wieder bezahlen.

Es schaut halt nicht gut aus, aber es gibt (leider) Vorgaben zur Sicherheit, Radabdeckung und was auch immer.
Zur Radabdeckung gibt es natürlich eine EU Vorschrift, sonst wäre das Teil nicht so lang...
150mm über der Radmitte muss das Rad abgedeckt sein, jetzt könnt ihr mal grübeln, ob das alles so in Ordnung ist.


Edit Dennis: Bild entfernt wg. Forumsregeln
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CM46
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Re: Kennzeichenhalter?

#28 

Beitrag von CM46 »

 Themenstarter

Ich habe den zusätzlichen, kleinen Kotflügel montiert, da wird es schon keine Sauerei geben.

LG
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Gelöschter User

Re: Kennzeichenhalter?

#29 

Beitrag von Gelöschter User »

Ecki hat geschrieben: Fr 3. Jun 2022, 12:24 Wie sieht es denn mit hochspritzenden Wasser von hinten aus?
Nie Probleme damit gehabt - aber auch selten bei Nässe gefahren. Auch deswegen (Spritzschutz) hängt die Halterung bestimmt so weit herunter. In Asien (Hauptabsatzmarkt nmax) sind häufige und starke Regenfälle bekanntlich an der Tagesordnung und das wäre schon längst aufgefallen, wenn nicht vernünftig schützen würde.
Ecki
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Re: Kennzeichenhalter?

#30 

Beitrag von Ecki »

In Asien fahren die Leute auch mit Badelatschen... :D
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