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Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Di 13. Okt 2020, 21:13
von Mufflon
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn dann müsste erst mal ein Brief für eine Rückrufaktion rausgehen, damit die Leute auch bescheid wissen. Nicht jeder ist in einem Forum oder interessiert sich für die Technik. Und vor allem könnte ich ja inzwischen mal einen Unfall gehabt haben und den Heckfender mit dem Rückstrahler getauscht haben, das müssen die ja auch anerkennen, wenn ich denen das schreibe. Aber sicherheitshalber rufe ich Morgen mal meinen Händler an, mal schauen, was der sagt.
Bye, Klaus
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 00:41
von Ecki
Ich kenne es so, das sich der Händler sich meldet. Oder der Hersteller schreibt den Halter an. Bis das KBA sich meldet, kann es je nach Fehlerschwere bis zu 2 Jahren dauern.
Die Unterrichtung des Halters erfolgt durch den Hersteller, nicht durch das KBA. Die kontrollieren nur, ob die Aktion im festgelegten Zeitraum erledigt wurde. Schließlich hat der Hersteller geschlammt und nicht das KBA.
Der Händler muss erst mal ausreichend Teile am Lager haben, bevor er sich seine Kunden in die Werkstatt bestellt.
Auch wenn der Strahler wegen Unfall oder Umbau bereits gewechselt wurde, muss man trotzdem in die Werkstatt, weil sie das Fahrzeug geprüft werden MUSS.
Ich warte bis sich jemand meldet, oder bis zur nächsten Inspektion. Je nach dem, was früher eintritt.
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 11:01
von Ronny
Hallo Forum,
ich habe gestern mit meinem Händler telefoniert. Er hat mir gesagt, dass YAMAHA die Kunden
per Brief benachrichtigt und diese sich dann mit dem Schreiben beim Händler melden sollen.
Die Händler werden dann den Rückruf für den jeweiligen Roller als erledigt rückmelden, sobald
der Rückstrahler getauscht wurde.
Viele Grüße aus Mittelfranken
Ronny
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 16:55
von Mufflon
Ich habe eben meinen Händler angerufen, der sagte auch, dass man angeschrieben wird. Leider ist meiner kein offizieller Yamaha-Händler mehr, deshalb muss ich mich am Yamaha-Zentrum hier in Oberhausen melden und von denen als Kunde aufgenommen werden. Mal schauen, wie lange das jetzt alles dauert.
Bye, Klaus
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 00:03
von Gelöschter User
Man wird erst von Yamaha angeschrieben und dann vielleicht mehrere Monate später vom Kraftfahrtbundesamt. Letztere setzen dann ggf. eine Frist, bis zu welcher der Mangel behoben werden muss und frühestens erst dann droht ein Entzug der Betriebserlaubnis. Also alles easy.
Ich habe im Frühjahr die nächste Inspektion und ich werde bei der Terminabsprache auf das Teil ansprechen und bitten, dieses in einem Abwasch auszutauschen - auch da mein Yamaha-Händler etwa 30km entfernt liegt.
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 12:59
von pidy
Ich habe heute das Schreiben von Yamaha erhalten, dass ich mich zum Austausch des Reflektors bei meiner Werksatt melden soll.
Der Reflektor ist übrigens bei mir nicht geschraubt, sondern geclippt.
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 13:44
von Mufflon
Ebenso. Der Brief von Yamaha kam eben. Also mach ich einfach mal einen Termin und dann abwarten.
Bye, Klaus
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 15:52
von Palio
Heute Brief von Yamaha erhalten, in Werkstatt gleich Termin bekommen.
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 16:51
von Schröder
Hallo, kann vielleicht mal jemand ein Foto von den neuen Reflektor machen?
Ändert sich die Größe sehr doll?
Ich habe heute auch Post von Yamaha bekommen....
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 19:36
von Bmax
Mein Rückruf-Brief kam direkt vom KBA.
Vielleicht bekomme ich jetzt einen besonders schön reflektierenden Reflektor...