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Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Di 6. Okt 2020, 17:55
von Gelöschter User
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Mi 7. Okt 2020, 08:11
von Sinsa
Guten Morgen,
dass ist schon ein Hammer...vorallem Modelle ab 2013...
Habt Ihr schon was von Eurer Werkstatt gehört?
Liebe Grüße
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Mi 7. Okt 2020, 12:07
von Ronny
Hallo,
najaaaaaa - es geht - wie ich das verstanden hab - um den kleinen roten
Rückstrahler, der über dem Kennzeichen angebracht ist.
Wenn der nicht die exakt geforderte Lichtmenge zurückwirft, halte ich das
für kein sehr schlimmes Problem.
Ich fühle mich deshalb nicht unsicherer.
Liebe Grüße
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Mi 7. Okt 2020, 12:30
von Gelöschter User
Ich werde deswegen jetzt auch nicht sofort zum Händler fahren. Kann bei der nächsten Inspektion gemacht werden und gut ist finde ich.
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Mi 7. Okt 2020, 17:04
von Mufflon
Für ein paar Cent kann man sich so ein rechteckiges Ding kaufen und drüber kleben. Dafür verfahre ich nicht extra Sprit um zum Händler zu fahren. Vor allen Dingen schaut doch sowieso niemand da drauf, ich bin mit meinem noch nie angehalten worden, das letztes mal war vor über 20 Jahren mit unserem alten Auto.
Bye, Klaus
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Fr 9. Okt 2020, 10:36
von Ecki
Nur der Rückstrahler? Pfifff, das ist ja nicht der Rede wert.
Braucht man sich nicht drüber aufregen oder in Panik verfallen. Bei meinem Polo gab es Probleme mit dem hinteren, mittleren Gurtschloss. Das durfte ich ein halbes Jahr lang nicht benutzen, weil es sich öffnen könnte! VW konnte keine Teile liefern und sogar Neuwagen wurden mit nicht funktionierenden Teilen weiter gebaut.
DAS sind Probleme. Nicht so ein läppische Rückstrahler.
Es passt übrigens auch der Rückstrahler von meinem MBK Nitro BJ 1998.
Hat sich nicht geändert
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: So 11. Okt 2020, 09:25
von dennis
Hi,
kriegen wir jetzt alle einen Brief? Dann könnten sie direkt den Rückstrahler zum Anschrauben in den Umschlag legen...
Bei mir ist der Händler leider auch nicht "um die Ecke".
Gruß
Dennis
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: So 11. Okt 2020, 12:12
von Ronny
Hi,
hat denn schon mal jemand von Euch geschaut, wie der Rückstrahler befestigt ist?
Is der geklebt, gesteckt oder verschraubt?
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: So 11. Okt 2020, 16:36
von Ecki
Verschraubt
Re: Yamaha Rückruf u.a. nmax wegen Rückstrahler !!!
Verfasst: Di 13. Okt 2020, 20:22
von Bmax
Mufflon hat geschrieben: ↑Mi 7. Okt 2020, 17:04
(...) Vor allen Dingen schaut doch sowieso niemand da drauf, ich bin mit meinem noch nie angehalten worden, das letztes mal war vor über 20 Jahren mit unserem alten Auto.
Indirekt schaut doch jemand drauf, nämlich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Ich war heute beim lokalen Yamaha-Zentrum. Fazit des Gesprächs:
Der Rückstrahler muss vom Händler getauscht werden. Tut er das nicht, bekommt Ihr irgendwann vom KBA einen Brief mit dem Hinweis, dass ggf. die Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Mangel nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums behoben wird.
Ob Yamaha die Fahrzeughalter per Brief über die Rückrufaktion informiert, habe ich nicht gefragt.
Mein Händler hat die Daten des Rollers in die Datenbank eingetragen und mir mitgeteilt, dass er das Ersatzteil Ende der Woche bekommt.
Daher mein Tipp: Ruft vorher bei Eurem Händler an und fragt, ob das Teil vorrätig ist. Sonst müsst Ihr da am Ende sogar 2x hinfahren.